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Blockierter Corona-Eilantrag: SPD-Politiker erhebt schwere Anschuldigungen gegen zuständigen Richter

Archivmeldung vom 29.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Florian Post (2016)
Florian Post (2016)

Foto: Williampost
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

SPD-Politiker Florian Post hat am Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die sogenannte „Corona-Notbremse“ gestellt. Eine Entscheidung steht nach über einem Monat aus. Post und Staatsrechtler Dietrich Murswiek erheben laut „Focus Online“ schwere Anschuldigungen gegen den zuständigen Richter – einen Parteifreund der Kanzlerin.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Am 22. April habe der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag gegen das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz eingereicht, vertreten durch den renommierten Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek. Seitdem sei nichts passiert, wie das Internetportal „Focus Online“ berichtet.

Post und Murswiek erheben nun dem Bericht zufolge schwere Anschuldigungen gegen die Karlsruher Richter: Sie werfen ihnen vor, den Eilantrag solange aussitzen zu wollen, bis das Infektionsgeschehen abklingt. „Statt unserem Antrag zügig stattzugeben und rechtsstaatliche Verhältnisse in der Corona-Bekämpfung wiederherzustellen, tut das Bundesverfassungsgericht gar nichts. Es drängt sich der Eindruck auf, als wolle der zuständige Erste Senat abwarten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 gesunken ist“, zitiert das Internetportal den Staatsrechtler.

Ab der Inzidenz von 100 greift die sogenannte Notbremse nicht mehr. Laut dem Infektionsschutzgesetz soll sie ohnehin am 30. Juni auslaufen und müsste gegebenenfalls mit der Zustimmung des Bundestags und -rats verlängert werden. „Dann könnte das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag ablehnen, weil ja keine aktuelle Grundrechtsbeeinträchtigung mehr bestünde“, erklärt Murswiek gegenüber dem Nachrichtenmagazin.

Zuständig für den Eilantrag ist dem Bericht zufolge der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten und des ehemaligen CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth. Hier seien massive Zweifel an der Unabhängigkeit der deutschen Justiz angebracht, da offensichtlich politisch gehandelt und entschieden werde, so die Anschuldigungen des SPD-Abgeordneten. „Ich frage mich, ob der Präsident des BVerfG als ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU zu tief bei Kanzlerin Angela Merkel in der Schuld steht. Diese Verschleppung ist eine bodenlose Frechheit den Antragstellern gegenüber und eine Verhöhnung unseres Rechtsstaats durch eine seiner höchsten Instanzen“, sagt Post dem Onlinemagazin.

Auf eine Anfrage von „Focus Online“ vom 26. April, wann mit einer Entscheidung zu rechnen wäre, habe das Bundesverfassungsgericht ausweichend reagiert: „Ein konkreter Entscheidungstermin zu den bereits eingegangenen Verfassungsbeschwerden und den Eilanträgen im Zusammenhang mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz ist derzeit noch nicht absehbar“, so das Gericht.

Laut dem Magazin hat Murswiek nun einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Post und Murswiek halten die Maßnahmen der Bundesnotbremse für „willkürlich und wenig hilfreich“. Sowohl die Kontaktbeschränkungen in der Familie als auch die geplante Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr seien „unverhältnismäßig“ und „verfassungswidrig“. Der Gesetzgeber hat Murswiek zufolge nicht ausreichend dargelegt, dass die geplanten Maßnahmen zwingend und alternativlos sind. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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