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Bundestag beschließt Konjunkturpaket

Archivmeldung vom 29.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Montag das Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, welches die Folgen der Corona-Pandemie abfedern soll. Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde am Mittag in einer Sondersitzung des Parlaments mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung von Linkspartei und Grünen angenommen.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem eine für ein halbes Jahr befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent, ein Kinderbonus, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Erleichterungen bei Abschreibungen. Ziel des Konjunkturpakets ist es, Konsum und Wirtschaft in der Coronakrise wieder anzukurbeln.

Nach dem Bundestag wird sich am Montagnachmittag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung mit dem Maßnahmenpaket befassen.

Die Sondersitzungen waren nötig geworden, da die Mehrwertsteuersenkung bereits zum 1. Juli in Kraft treten soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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