Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bundestag beschließt Änderungen im Waffenrecht

Bundestag beschließt Änderungen im Waffenrecht

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gelassener Sportschütze im Schützenverein (Symbolbild)
Gelassener Sportschütze im Schützenverein (Symbolbild)

Bild: Dirk / pixelio.de

Der Bundestag hat Änderungen im Waffenrecht beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Freitagmittag die Koalitionsfraktionen von Union und SPD zu, die Bundestagsfraktionen von AfD und FDP stimmten dagegen. Die Fraktionen von Linkspartei und Grünen enthielten sich.

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Zudem fordere sie von den EU-Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind", heißt es in der Vorlage weiter.

In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren. Mit dem Gesetz werde das Nationale Waffenregister "zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen" ausgebaut. Zudem werde eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt. Zudem sollen unter anderem "bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen" werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Allerdings werde "den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bonn in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige