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AfD-Fahrten in Krisengebiete nicht als Dienstreisen anerkannt

Archivmeldung vom 07.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Buchhaltung, Steuererklärung & Abrechnung (Symbolbild)
Buchhaltung, Steuererklärung & Abrechnung (Symbolbild)

Bild: Markus Hein / pixelio.de

Die Bundestagsfraktion der AfD ist mit dem Versuch gescheitert, Reisen in Krisengebiete wie Syrien oder den Irak als Dienstreisen anerkennen zu lassen. In einem Schreiben aus dem Sekretariat des Auswärtigen Ausschusses an den AfD-Abgeordneten Waldemar Herdt heißt es, sein Antrag für eine Delegationsreise nach Syrien sowie auf die Krim sei "nicht genehmigungsfähig".

Der Bundestag unterstütze keine "Reisen in völkerrechtlich von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannte Gebiete" oder in Länder, "für die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen". Zuletzt hatten AfD-Politiker ihre Reisen nach Syrien und in den Irak als privat eingestuft. Die Anerkennung als Dienstreise würde bedeuten, dass sie nicht mehr die Kosten tragen müssten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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