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Gesetzesentwurf des Justizministeriums zu Cybergrooming: Intensivere Strafverfolgung der Täter im Netz nötig

Archivmeldung vom 15.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der neue Gesetzesentwurf des Justizministeriums zu Cybergrooming sieht vor, auch die Kontaktaufnahme pädophiler Täter zu Lockvögeln und Avataren unter Strafe zu stellen. terre des hommes hat mit dem vermeintlichen philippinischen Mädchen »Sweetie« einen Avatar programmiert und in Chatrooms eingeschleust, um auf die weltweit explosionsartig wachsende Webcam-Prostitution von Kindern aufmerksam zu machen und auf Strafverfolgung zu drängen.

»In jedem Moment sind nach Angaben von Vereinten Nationen und FBI mindestens 750.000 Täter online auf der Suche nach minderjährigen Opfern. Weltweit werden mehrere 10.000 Kinder für Webcam-Kinderprostitution missbraucht«, sagte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Wir haben mit dem Avatar Sweetie exemplarisch 1.000 Erwachsene aus 65 Ländern identifiziert, die dafür bezahlen, dass Kinder sexuelle Handlungen vor einer Webcam vornehmen, darunter 44 Täter aus Deutschland. Unser Ziel ist es, die Strafverfolgung von Tätern im Internet zu forcieren. Wir wollen Täter abschrecken und deutlich machen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist, in dem man sich unerkannt Kindern nähern und sie missbrauchen kann. Wir können die Bundesregierung nur ermutigen, das Problem jetzt entschlossener anzugehen, um Kinder im Netz zu schützen.«

Quelle: terre des hommes Deutschland e.V. (ots)

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