Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Behörden steigern Zahl der Kontenabfragen bei Banken auf fast 800.000 im Jahr

Behörden steigern Zahl der Kontenabfragen bei Banken auf fast 800.000 im Jahr

Archivmeldung vom 10.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Dürr Bild: christian-duerr.de
Christian Dürr Bild: christian-duerr.de

Steuerbehörden, Sozialämter und Gerichtsvollzieher fragen immer häufiger Kontodaten der Bürger beim Bundeszentralamt für Steuern an. Lag die Zahl der Kontenabrufe bei Banken 2005 noch bei 10.200, stieg sie im vergangenen Jahr bereits auf 796.600. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach sahen sich allein die Steuerbehörden im Jahr 2018 die Konten von gut 196.000 Steuerzahlern an, rund 108.000 davon entfielen auf die Finanzämter, der Rest auf den Zoll und andere Finanzbehörden. Der mit Abstand größte Anteil der Abfragewünsche kam mit knapp 556.000 von Gerichtsvollziehern, die Informationen über Schuldner sammelten. Auf die Sozialämter entfielen 2018 gut 25.000 Kontenabrufe. Bei den Kontenabfragen der Finanzämter liegt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit rund 34.000 Erkundigungen im Jahr 2018 weit vorn. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Berlin mit knapp 13.000 und Hessen mit knapp 12.000 Abfragen.

"Die Antwort auf unsere kleine Anfrage zeigt deutlich, dass der Trend vom strengen Bankgeheimnis hin zum gläsernen Bankkunden weitergeht", sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Der starke Anstieg der Kontenabfragen sei besorgniserregend. Die anfragenden Stellen erhalten keine Auskünfte über Kontostände oder Kontobewegungen. Übermittelt wird neben dem Namen und dem Geburtsdatum des Kontoinhabers auch die Kontonummer und wann ein Konto eröffnet und gelöscht wurde. Nur bei Verdacht auf Steuerbetrug können die Behörden auch den Kontostand abrufen. Ab 2020 müssen Banken zusätzlich auch die Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern senden, wie aus der Antwort hervorgeht. "Durch die Übermittlung dieser weiteren Parameter wird eine noch genauere Auswertung der Abrufergebnisse durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich sein", schreibt das Finanzministerium.

Quelle: Rheinische Post (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte hinab in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige