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Chefdatenschützer fordert einheitliche Regeln bei Impfstatus-Abruf

Archivmeldung vom 31.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Kelber (2019)
Ulrich Kelber (2019)

Bild: Screenshot Video: "ARD Video MOMA: "Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber" / Eigenes Werk

In der Debatte um den Impfstatus von Beschäftigten hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Man brauche eine bundeseinheitliche Regelung, ob und in wieweit Arbeitgeber den Impf- und Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, sagte er dem "Handelsblatt".

Kelber weiter: "Der Verordnungsgeber ist jetzt in der Pflicht hier schnell eine Lösung zu finden, die keinen weiteren Flickenteppich erzeugt." Je nachdem, ob man sich für 2G (Geimpft, Genesen) oder 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) entscheide, rät Kelber zu datenschutzfreundlichen Regeln. Denn die Arbeitgeber müssten nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. "Dazu sind wir bereits in der Beratung mit den entsprechenden Ministerien", sagte Kelber.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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