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IT-Verband warnt vor Kostenschub bei kürzeren Handyverträgen

Archivmeldung vom 26.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)

Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Der IT-Verband Bitkom hat vor den Folgen kurzer Vertragslaufzeiten etwa bei Handyverträgen gewarnt, wie sie das Justizministerium durchsetzen will. Ohne lange Laufzeiten würde vielen Verbrauchern "die sehr beliebte Finanzierungsmöglichkeit genommen, hochwertige Smartphones in Kombination mit Mobilfunkverträgen über Monatsraten abzubezahlen", sagte Rebekka Weiß, Leiterin Vertrauen und Sicherheit beim Bitkom, dem "Handelsblatt".

Auch anfallende Einmalkosten wie Anschlussgebühren könnten über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. "Kürzere Laufzeiten würden zwangsläufig zu teureren Monatsraten führen", warnte Weiß. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, mit dem Verbraucherverträge reformiert werden sollen.

Danach sollen 24-Monats-Verträge etwa für Handys, mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements nur noch zulässig sein, wenn dem Verbraucher gleichzeitig ein Vertrag über die gleiche Leistung mit einer Dauer von maximal einem Jahr angeboten wird. Die kürzeren Verträge dürfen bis zu 25 Prozent teurer sein. Über das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" debattiert heute erstmals der Bundestag. Auch Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller kritisierte die geplante Regelung. "Auf dem Gesetz steht `fair` - die Regelungen zu den Vertragslaufzeiten sind aber noch nicht fair und würden zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Verbrauchern führen", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt".

Faktisch gesehen würden nur die Verbraucher künftig einen Zwölf-Monats-Vertrag abschließen können, die über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen. Die Verbraucher, die auf kurze Vertragslaufzeiten angewiesen seien, würden sich diese aber nicht leisten können. "Damit blieben Zweijahres-Verträge der Standard, und auch der für die Wirtschaft wichtige Wettbewerbsimpuls bleibt aus", so Müller.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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