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Frei: Bundespolizei stärken und Befugnisse an den digitalen Fortschritt anpassen

Archivmeldung vom 30.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2017)
Thorsten Frei (2017)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich auf Eckpunkte zur Reform des Bundespolizeigesetzes verständigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: "Die vereinbarten Eckpunkte der Koalitionsfraktionen zur schwierigen Reform des Bundespolizeigesetzes haben das Ziel einer Stärkung und weiteren Aufwertung der Bundespolizei."

Frei weiter: "Die Bundespolizei ist mit ihren über 40.000 Polizeivollzugsbeamten ein wesentlicher Garant der Inneren Sicherheit. Diesen wichtigen Auftrag können die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten nur dann erfolgreich erfüllen, wenn ihre Aufgaben und Befugnisse immer wieder modernisiert und an die sich verändernde Lebenswirklichkeit angepasst werden. Innerhalb der Bundesregierung sollte die Ressortabstimmung über die Reform jetzt zügig abgeschlossen werden, damit wir die Novelle des Bundespolizeigesetzes in dieser Wahlperiode noch im Parlament abschließen können.

In den Eckpunkten der Koalitionsfraktion ist unter anderem vorgesehen, dass die Befugnisse der Bundespolizei an den digitalen Fortschritt angepasst werden. Kriminelle kommunizieren heute nicht mehr über die Telefon-Wählscheibe, sondern über Messenger-Dienste. Diesen technischen Entwicklungen darf die Bundespolizei nicht hinterherlaufen, wenn sie unsere Sicherheit weiterhin schützen soll. So, wie die Bundespolizei schon bisher in bestimmten Fällen Telefone abhören durfte, muss sie unter gleichen Voraussetzungen und selbstverständlich weiterhin mit Richtervorbehalt auch Nachrichten in Messenger-Diensten mitlesen dürfen.

Darüber hinaus soll die Bundespolizei auch für die Strafverfolgung des 'unerlaubten Aufenthalts' in Deutschland erhalten. So kann die Bundespolizei aufenthaltsrechtliche Straftaten künftig konsequent selbst verfolgen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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