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Union will Babypause für Top-Manager ermöglichen

Archivmeldung vom 05.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Nach Kritik der Initiative "Stayonboard" am Aktienrecht will die Union gesetzliche Auszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft ermöglichen.

Er habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits Mitte Juli gebeten, "rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, damit wir diesen noch bis zum Jahresende verabschieden können", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem "Handelsblatt". "Leider liegt uns aber bis heute kein Regelungsentwurf seitens des Bundesjustizministeriums vor."

Die Initiative will Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ermöglichen, ihr Mandat bei "temporärer Abwesenheit" vorübergehend ruhen zu lassen. Luczak sagte, er unterstütze das Anliegen. "Denn die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind antiquiert, familienfeindlich und verhindern, dass es mehr Frauen in den Führungsetagen von Unternehmen gibt." Die derzeitigen gesetzlichen Missstände müssten daher "rasch" beseitigt und familienfreundliche Regelungen geschaffen werden.

"Das Aktienrecht wäre dafür der richtige Ort", so Luczak. "Die ergänzenden Regelungen wären im Kontext von Bestellung und Abberufung für den Vorstand einzubetten." Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften kommen derzeit nicht in den Genuss der Regelungen für Eltern- oder Pflegezeit, weil sie rein rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Das stellt sie dann vor ein Dilemma, wenn sie eine Babypause machen wollen. Zwar können Manager mit Zustimmung des Aufsichtsrates pausieren, doch sind sie dann weiter haftbar. Wollen sie dies verhindern, müssten sie das Mandat ganz abgeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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