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Opposition kritisiert Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

Archivmeldung vom 07.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)
Debattenkultur im Bundestag (Symbolbild)

Bild: Rob hyrons, fotolia / Eigenes Werk

Die Opposition übt scharfe Kritik an einer Verordnung des Arbeitsministeriums, mit der die tägliche Arbeitszeit in systemrelevanten Berufen bis Ende Juni auf zwölf Stunden erhöht und die gesetzliche Ruhezeit auf neun Stunden verkürzt werden kann.

Dies sei "ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren", sagte Linksfraktionsvize Susanne Ferschl dem "Handelsblatt". Statt die Arbeitsbedingungen für die "Helden" in den systemrelevanten Berufen beispielsweise durch mehr Personal oder durch den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, würden die ohnehin schon überlasteten Beschäftigten "wie Zitronen ausgequetscht", kritisierte die Linken-Politikerin. "Gesundheitsschutz ist derzeit das Wichtigste", sagte unterdessen die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke dem "Handelsblatt".

Dies werde konterkariert, wenn jetzt ohnehin am Anschlag arbeitenden Beschäftigten die notwendigen Ruhepausen genommen würden. "Wir müssen sehen, dass wir die Arbeit auf mehr Schultern verteilen", so die Grünen-Politikerin. Es gebe ja durchaus die Möglichkeit und auch Bereitschaft, dass Kurzarbeiter oder Studierende beispielsweise im Supermarkt aushelfen. Die Bundesregierung plant wegen der Coronavirus-Pandemie für bestimmte systemrelevante Berufe Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz.

"Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein", heißt es laut "Handelsblatt" im Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung, die das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet hat. Die Verordnung ist bis Ende Juni befristet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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