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Erfolgreicher Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Archivmeldung vom 06.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
Bürokratie...

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Bauwirtschaft ist - laut Ergebnissen volkswirtschaftlicher Studien - im Branchenvergleich besonders stark von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sind weiterhin auf einem hohen Niveau und führen zu Wettbewerbsverzerrung und prekären Arbeitsverhältnissen.

Dadurch entsteht erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden insbesondere für die öffentlichen Finanzen und sozialen Sicherungssysteme. Außerdem werden durch Schwarzarbeit legale Arbeitsplätze vernichtet, Arbeitskräfte ausgebeutet und die Ausbildung von qualifiziertem Nachwuchs behindert.

Seit einigen Jahren bekämpft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) mit einem risikoorientierten Prüfansatz noch gezielter Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Hierfür liefert SOKA-BAU wichtige Daten zu und betreibt einen intensiven Informationsaustausch mit der FKS, insbesondere in Form von regelmäßigen Abstimmungsgesprächen. Diese bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen FKS und SOKA-BAU hat dazu beigetragen, dass die FKS im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von insgesamt 384 Millionen Euro aufdecken konnte. Zur Förderung der legalen Beschäftigung und Sicherung des fairen Wettbewerbs arbeitet SOKA-BAU auch eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Darüber hinaus hilft SOKA-BAU beim Nachunternehmereinsatz (Bürgenfrühwarnsystem bzw. qualifizierte SOKA-BAU-Bescheinigungen) und arbeitet in regionalen Bündnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG) bevollmächtigt die FKS zur Prüfung von Geschäftsunterlagen und Personenbefragungen auf Baustellen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zum 1. Juli 2019 ist SOKA-BAU als unterstützende Einrichtung der Behörden der Zollverwaltung neu aufgenommen worden. Damit ist der Austausch von Prüfberichten und personenbezogenen Daten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zwischen SOKA-BAU und dem Zoll auch in Zukunft sichergestellt. Außerdem erhält SOKA-BAU erweiterte Prüfbefugnisse.

Quelle: SOKA-BAU (ots)

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