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CSU will bis 2017 auf neue Steuergesetze verzichten

Archivmeldung vom 31.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Markus Söder. Bild: bayern.de
Dr. Markus Söder. Bild: bayern.de

Die CSU will für den Fall, dass Union und SPD bei den laufenden Koalitionsverhandlungen ihren Grundsatzstreit in der Steuerpolitik nicht beilegen können, bis 2017 notfalls vollständig auf neue Steuergesetze verzichten. Der bayerische Finanzminister Markus Söder sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Positionen der künftigen Partner passten nicht zueinander, weil die Union Steuersenkungen, die SPD aber Steuererhöhungen wolle. Bevor es hier zu faulen Kompromissen komme, sollten die künftigen Partner lieber gar nichts tun.

"Dann ist eben einmal für zwei oder vier Jahre völlige Ruhe an der Steuerfront. Damit hätte ich gar kein Problem. Angesichts des sonst herrschenden Betriebs und des ständig wachsenden bürokratischen Aufwands in diesem Bereich wäre das vielleicht gar nicht schlecht", betonte der Minister, der als Mitglied der Arbeitsgruppe Finanzen an der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags beteiligt ist.

Auch der von der SPD geforderte Abbau von Steuersubventionen käme aus Söders Sicht einer Steuererhöhung gleich, weil er einzelne Gruppen stärker belasten würde. "Wir haben aber klar gesagt, dass Steuererhöhungen mit uns nicht in Frage kommen, deshalb führen wir sie jetzt auch nicht durch die Hintertür ein", sagte er.

Die SPD will hingegen Steuervergünstigungen streichen, um mit den Mehreinnahmen höhere Ausgaben etwa für Familien und die Infrastruktur finanzieren zu können. Im Visier hat sie dabei beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen, die mit Einnahmeausfällen von 1,5 Milliarden Euro im Jahr zu den größten Subventionen zählt. Hier wird ein Sockelbetrag von 300 Euro erwogen, das hieße, dass erst oberhalb dieser Summe ein Teil des Arbeitslohns des Handwerkers steuerlich geltend gemacht werden könnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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