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Verfassungsrechtler: Novelle des Infektionsschutzgesetzes nicht grundgesetzkonform

Archivmeldung vom 16.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes für nicht grundgesetzkonform. Mangels inhaltlicher Klarheit werde der Gesetzentwurf, mit dem die große Koalition die Corona-Schutzmaßnahmen rechtssicher machen will, dem vom Grundgesetz geforderten Bestimmtheitsgebot nicht gerecht, schreibt Bertrams in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger".

Der Entwurf sei "mit heißer Nadel gestrickt" und müsse mit Blick auf den "vermutlich in die Verlängerung gehenden November-Lockdown" schnell und gründlich nachgebessert werden. Andernfalls dürften die Regelungen vor Gericht kaum Bestand haben, warnt Bertrams. Zwar nehme der Entwurf, über den der Bundestag am 6. November in erster Lesung beraten hatte, für sich in Anspruch, alle "wesentlichen Entscheidungen" zu regeln, mit denen der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie per Rechtsverordnung in Kraft setzen können. "Davon kann jedoch keine Rede sein", schreibt Bertrams.

So lasse sich der bloßen Auflistung typischer Corona-Schutzmaßnahmen im Gesetz ohne jede Abwägung mit den betroffenen Freiheitsrechten nicht entnehmen, welche Vorschriften und Verbote unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommen sollen. Offen bleibe auch, welche Maßnahmen in einer kritischen Infektionslage mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geeignet, notwendig und verhältnismäßig sind. Beispielsweise werde nicht klar, "warum ausgerechnet die Schließung von Restaurants einer besonderen Infektionslage Rechnung tragen soll", so Bertrams.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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