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Kabinett beschließt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Archivmeldung vom 26.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Bild: Günther Richter / pixelio.de

Die Bundesregierung hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Maßnahme. Kulturveranstaltungen sollen demnach mit bis zu 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden. Konkret sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können.

Der Sonderfonds soll nach Angaben der Regierung Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Unter anderem ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen vorgesehen, die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden.

Diese Hilfe soll für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung stehen. Außerdem solle es eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen geben, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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