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SoVD: Merkel muss Bekenntnis zur Solidarität mit Schwachen einlösen

Archivmeldung vom 30.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den ersten Kabinettsbeschlüssen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Wir begrüßen das Bekenntnis von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sich Schwache weiterhin auf die Hilfe der Solidargemeinschaft verlassen können. Wir werden die Bundeskanzlerin beim Wort nehmen. Wir erwarten, dass Angela Merkel dieses Bekenntnis auch einlöst. Dies gilt für die Belastungen, die Kleinrentnern durch Dauer-Nullrunden und die Mehrwertsteuererhöhung aufgebürdet werden ebenso wie für das Antidiskriminierungsgesetz. Wenn die EU-Richtlinien wie von Merkel
angekündigt 1:1 umgesetzt werden, werden ältere und behinderte Menschen nicht vor Diskriminierung geschützt. Dies ist ein Widerspruch zum heutigen Bekenntnis für die Schwachen. Wir setzen daher auf ein Umdenken.

Bei der angekündigten Begrenzung der Bundeszuschüsse zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung darf es nicht bleiben. Denn dies birgt die Gefahr weiterer Rentenkürzungen und Leistungseinschnitte. Versicherungsfremde Leistungen müssen in vollem Umfang durch den steuerfinanzierten Bundeszuschuss abgedeckt werden.

Wir werden die neue Bundesregierung an ihren Taten messen. Wir begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zur Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ost- und Westdeutschland. Dies hatte der SoVD wiederholt gefordert. Dies ist ein positives Signal.

Die Verlängerung der 58er-Regelung, die Arbeitslosen über 58 Jahren den Bezug von Arbeitslosengeld II bis zur abschlagsfreien Verrentung ermöglicht, ist zweischneidig und nicht ausreichend. Ohne die Verlängerung der 58er-Regelung hätte die Bundesagentur für Arbeit ältere Arbeitslose ab Januar 2006 gegen ihren Willen mit Abschlägen in Rente schicken können. Dies hätte für die Betroffenen zu schweren
Einbußen geführt. Insofern ist die Verlängerung der 58er-Regelung positiv. Allerdings wird das Problem nur um zwei Jahre verschoben. Wir fordern die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass nach dem geplanten Auslaufen der 58er-Regelung Ende 2007 eine Zwangsverrentung mit Abschlägen ausgeschlossen wird.

Nach der 58er-Regelung muss ein älterer Arbeitsloser nicht mehr für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und hat auch keinen Vermittlungsanspruch mehr. Die Regelung darf nicht dazu führen, dass ältere Arbeitslose zu hoffnungslosen Fällen abgestempelt werden. Wir fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ältere Arbeitnehmer wieder in den ersten Arbeitsmarkt
zu vermitteln. Ziel muss die Eingliederung älterer Beschäftigter in den Arbeitsmarkt sein, nicht die Ausgliederung. Hier ist auch ein Umdenken der Arbeitgeber nötig.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung SoVD-Bundesverband

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