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Experte: Mehr Oppositionsrechte vermutlich nur mit Verfassungsänderung

Archivmeldung vom 22.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider hält angesichts der für die zukünftige Opposition ungünstige Lage nach der Wahl Verfassungsänderungen für unumgänglich. Schneider ist der Meinung, dass das Recht der Opposition, beschlossene Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, das allerwichtigste Recht überhaupt sei, sagte er in einem Interview mit dem "Deutschlandfunk".

Da eine kleine Opposition jedoch vom "Wohlwollen der Mehrheit" abhinge, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten, hält Schneider es für notwendig, über eine Änderung des Grundgesetzes nachzudenken. Das sei auch angesichts der fehlenden Möglichkeit, ein Normenkontrollverfahren einzuleiten, nötig. Das Grundgesetz wurde bereits 2005 an dieser Stelle geändert, als die notwendige Stimmenanzahl von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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