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Kriminalbeamte kritisieren geplante Maßnahmen gegen IS-Terroristen

Archivmeldung vom 09.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
André Schulz (Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Diplom-Verwaltungswirt ) Bild:  Bund Deutscher Kriminalbeamter
André Schulz (Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) Diplom-Verwaltungswirt ) Bild: Bund Deutscher Kriminalbeamter

Die von der Unions-Bundestagsfraktion angestrebten Maßnahmen gegen islamistische Terroristen und ihre Unterstützer stoßen beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf scharfe Kritik: "Der geplante Maßnahmenkatalog zeigt die ganze Hilflosigkeit der politisch Verantwortlichen in Deutschland. Es werden die Symptome angegangen, die nichts kosten, die Ursachen werden aber nicht angegangen", sagte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz dem "Handelsblatt" (Onlineausgabe).

"Aufklärung, Prävention und ein rechtzeitiges Erkennen von Radikalisierungstendenzen sind die Schlüssel zum Erfolg." Schulz fühlt sich bei manchen Überlegungen an die Nazi-Zeit erinnert. "Wir haben in Deutschland aus gutem Grund kein Gesinnungsstrafrecht. Ich warne davor, Menschen aufgrund kaum überprüfbarer Angaben von Geheimdiensten derart zu stigmatisieren", sagte er in Anspielung auf eine mögliche Kennzeichnung von Personalausweisen deutscher Staatsangehöriger. Das erinnere ihn an ähnliche Maßnahmen in Deutschland aus der Geschichte. "Vielleicht sollte man die Kennzeichnung stattdessen gleich gut sichtbar an der Oberbekleidung vornehmen", fügte er spöttelnd hinzu.

Schulz warnte zudem davor, der Illusion aufzusitzen, dass schärfere Gesetze Straftaten verhindern könnten. Sie seien aber dennoch ein deutliches Zeichen des Rechtsstaates, dass man ein entsprechendes Verhalten nicht toleriert. "So sind die Überlegungen, entsprechenden Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen und auch bereits die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen unter Strafe zu stellen, durchaus zu begrüßen", fügte der BDK-Chef hinzu.

Schulz gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Ausbildung in einem Terrorcamp bereits heute strafbar sei. Nur müsse auch immer eine konkrete Tat, ein Anschlagsabsicht nachgewiesen werden, was in der Praxis kaum gelinge, kritisierte er. "Hier wäre die Strafbarkeit der bloßen Teilnahme an einem Terror-Camp hilfreich", regte Schulz an. "Zu vielen Personen,! die sic h radikalisiert haben, bekommen wir erst Zugang, wenn wir auf sie einen Zugriff haben, sprich: wenn sie sich hier bei uns in Haft befinden." Erst dann könne man es mit De-Radikalisierungsmaßnahmen versuchen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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