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Mindestlohn: Koalition will Ausnahmeregelung für Zeitungsausträger ausweiten

Archivmeldung vom 24.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Auf Druck der Zeitungsverlage will die Große Koalition die Ausnahmeregelung für Zeitungsausträger beim Mindestlohn ausweiten. Darüber verhandeln dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zufolge die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD).

Für Zeitungsausträger gilt ab Januar 2015 schon eine Mindestlohn-Ausnahme: Der Lohn kann in zwei Schritten bis 2017 auf 8,50 Euro angehoben werden. Allerdings gilt das nur für Vertriebe, die ausschließlich Presseprodukte ausliefern. Viele Zustellbetriebe verteilen jedoch auch Prospekte oder Post – nun soll die Ausnahme auch für sie gelten. "Damit wird die Büchse der Pandora geöffnet", sagte Stefan Körzell, zuständiger Vorstand beim Deutschen Gewerkschaftsbund. "Kurz vor seiner Einführung könnten jetzt auch weitere Branchen auf Ausnahmen pochen."

Tatsächlich versucht das Bäckerhandwerk, über den Landwirtschaftsausschuss des Bundestags eine ähnliche Ausnahme zu erwirken. In einem Brief, aus dem der "Spiegel" zitiert, bat der Verband die Ausschussmitglieder Ende Oktober, "sich kurzfristig für eine befristete gesetzliche Übergangsregelung einzusetzen". Durch die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in einem Schritt würden sich die Personalkosten der Betriebe stark erhöhen. Ohne eine Übergangsregelung müsse "damit gerechnet werden, dass es insbesondere in strukturschwachen Regionen zu Entlassungen und Betriebsschließungen kommt", droht der Verband.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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