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NRW: Steuerfahnder sollen keine gekennzeichneten Westen tragen

Archivmeldung vom 14.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen dürfen bei ihren Einsätzen nicht mehr besonders gekennzeichnete Westen tragen. Das geht dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zufolge aus einem Schreiben des Düsseldorfer Finanzministeriums hervor. Bislang tragen die Beamten Westen mit der Aufschrift "Steuerfahndung".

Zoll und Polizei haben ebenfalls eigene Westen, bei Großeinsätzen hilft das, die Truppen zu unterscheiden. Angeschafft wurde die Kluft auch auf Wunsch der Finanzamtsvorsteher. Jetzt dürfen sie ihre Leute nur noch getarnt auf Jagd schicken. Begründet werde das mit der "Wahrung des Steuergeheimnisses", schreibt der "Spiegel". Außenstehende sollten bei Einsätzen nicht mehr gleich auf einen Steuerbetrug schließen können.

Mit der gleichen Argumentation könnte man auch der Polizei oder dem Zoll das Tragen ihrer Westen verbieten, meinen viele Fahnder. Die neuen Westen sollen dem Schreiben zufolge künftig den "behördenneutralen Aufdruck `Land NRW‘" tragen. Bei den Beamten sorgt das für Verärgerung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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