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Röckemann: Die Besetzer in Garzweiler anklagen

Archivmeldung vom 25.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Röckemann(2019)
Thomas Röckemann(2019)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Landessprecher von Nordrhein-Westfalen, Thomas Röckemann MdL, fordert die Landesregierung NRW auf, die Rädelsführer der Besetzung in Garzweiler wegen ‚Verfassungsfeindlicher Sabotage‘ anzuklagen.

Acht verletzte Polizisten, Hausfriedensbruch, Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das ist die erschreckende Bilanz nach dem Chaos-Wochenende im Braunkohletagebau Garzweiler, zu dem das Bündnis „Ende Gelände“ aufgerufen hatte. Rund 6.000 sogenannte Klimaaktivisten hatten Zugänge zu dem RWE-Gelände 48 Stunden lang blockiert und Polizeisperrungen teils mit Gewalt durchbrochen.

Der AfD-Landessprecher NRW sieht nun die Landesregierung in der Pflicht, entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu handeln: „Wie bei der Besetzung des Hambacher Forsts stellt die Laschet-Regierung erneut ihre Unfähigkeit unter Beweis, linken Ökoradikalen die Grenzen des Rechtsstaats aufzuzeigen. Es entsteht der Eindruck, ihnen wurde heimlich der staatliche Segen erteilt. Anders ist kaum zu erklären, dass die Regierung das sogenannte Anti-Kohle-Bündnis ‚Ende Gelände‘, das der Verfassungsschutzbericht des Landes NRW als ‚europaweites Sammelbündnis zivildemokratischer und linksextremistischer Organisationen, Bündnisse und Netzwerke‘ bezeichnet, überhaut hat gewähren lassen. Ich lege dem Innenminister Herbert Reul und dem Justizminister Peter Biesenbach von der CDU dringend nahe, sich nun mit § 88 StGB ‚Verfassungsfeindliche Sabotage‘ auseinanderzusetzen.

Darin heißt es: (1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen (…) Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind (…) ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mindestens die Anführer der Besetzer gehören also wegen verfassungsfeindlicher Sabotage an unserer Energieversorgung angeklagt. Dazu wird es freilich nicht kommen. Die Justiz wird die wenigen Besetzer, deren Personalien sie aufgenommen hat, mit Verwarnungen und allenfalls leichten Strafen davonkommen lassen.

Ohne einen grundlegenden politischen Wechsel, schreitet die Zerstörung unseres Rechtssystems unter den regierenden Altparteien in besorgniserregendem Tempo voran.“

Quelle: AfD Deutschland

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