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Sachsen-Anhalts Grüne rügen Ermittlungsbehörden zum Halle-Attentat

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sebastian Striegel (2018)
Sebastian Striegel (2018)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle am Montag kritisiert Sachsen-Anhalts Grünen-Landeschef Sebastian Striegel die Arbeit der Ermittlungsbehörden.

"Der Prozess hat gezeigt, dass es bei Ermittlungen zu rechtem Terror den Sicherheitsbehörden weiter an Expertise und zum Teil auch dem Willen fehlt, solche Botschafts-Taten umfassend zu verstehen und aufzuklären. Die Ermittlungen zum Internetverhalten und zur Radikalisierung des Täters waren unzureichend", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Die Nebenkläger hätten diese Defizite im Prozessverlauf immer wieder aufgezeigt. Er forderte ein Umdenken bei den Behörden in solchen Fällen. "Notwendig wäre, dass Polizei- und Ermittlungsbehörden dort, wo eigene Expertise nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist, von Anfang an auf Expertinnen und Experten in Wissenschaft und Zivilgesellschaft zurückgreifen." Das Bundeskriminalamt konnte im Prozess kaum mit Erkenntnissen zu Internet-Bekanntschaften und Hintergründen des Attentäters aufwarten. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt verhandelte seit dem 21. Juli gegen den Angeklagten. An 25 Prozesstagen wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Die Anklage geht von Mord in zwei Fällen und versuchtem Mord in mehreren Fällen aus, in denen es um 68 Menschen geht.

Zudem werden dem Beschuldigten weitere Straftaten wie Körperverletzung, räuberische Erpressung und Volksverhetzung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließende r Sicherungsverwahrung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sie hält den Attentäter auch weiterhin für gefährlich. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem 28-Jährigen zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, aber volle Schuldfähigkeit. Die Nebenklage schloss sich dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft weitgehend an. Die Verteidigung des Angeklagten forderte kein konkretes Strafmaß, sondern ein gerechtes Urteil. Juristisch bewertet der Verteidiger den Anschlag auf die Synagoge allerdings nicht als strafbaren Mordversuch an 51 Gottesdienst-Besuchern, weil der Versuch nicht vollendet worden sei. Zudem hält der Verteidiger seinen Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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