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FDP und Grüne bekräftigen Kritik am Gesetz gegen Hass im Netz

Archivmeldung vom 31.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Opposition im Bundestag sieht sich ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet in ihrer Kritik an dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestätigt. "Die Idee war verlockend: Sozialen Medien wird Hass gesetzlich verboten", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer dem "Handelsblatt".

Herausgekommen sei ein Gesetz, "das Sozialen Netzwerken Strafen androht, wenn sie nicht schnell genug Beiträge löschen, aber Nutzern keine schnelle und praktikable Möglichkeit gibt, vorschnell gelöschte Posts wiederherzustellen". Strafverfolgung sei aber Aufgabe der Strafbehörden, die personell besser ausgerüstet werden müssen und gehöre nicht privatisiert, so Beer. Gegen Hass und Populismus müsse zwar vorgegangen werden, "aber nicht auf Kosten der Meinungsfreiheit". Die FDP kämpft daher weiter für eine Aufhebung des Gesetzes.

Beer wies auf den Vorstoß ihrer Fraktionskollegen Jimmy Schulz und Manuel Höferlin hin, die vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das NetzDG geklagt haben. Die mündliche Verhandlung werde Mitte Februar in Köln stattfinden, sagte die Bundestagsabgeordnete. "Ziel der Klage ist, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen." Kritik kam auch von der Grünen-Netzpolitikerin Tabea Rößner.

"Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde vor einem Jahr übers Knie gebrochen und enthält grobe handwerkliche Fehler", sagte die Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". Das habe nicht unbedingt zur Akzeptanz beigetragen oder gar zur Einsicht geführt, dass gegen die "fortschreitende Verrohung des Diskurses im Netz" wirksam vorgegangen werden müsse. "Fatal ist auch, dass die Bundesregierung die Evaluation erst zum Ende der Legislaturperiode angehen will und damit - man denke an das Leistungsschutzrecht - möglicherweise auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt", so Rößner. "Denn das Gesetz wird als Testballon in anderen Staaten betrachtet."

Rößners Fraktionskollege, der Digitalpolitiker Dieter Janecek, zweifelte generell an die dem Ziel, Hass im Internet mit den Mitteln der Gesetzgebung in den Griff zu bekommen. So sehr verbesserte Melde- und Beschwerdeverfahren, die Stärkung der Nutzerrechte oder die Inpflichtnahme der Online-Plattformen für einheitliche Verfahrenswege von Nöten seien, sagte Janecek der Zeitung. "Die entscheidende Herausforderung bleibt, die Bürger und insbesondere unsere Jugendlichen darüber aufzuklären, wie Meinungsmanipulation im Internet funktioniert, sei sie betrieben von Individuen oder gar Staaten wie Russland." Daneben müsse jedem klar sein, fügte er hinzu: "Das Internet ist nicht nur ein gewaltiger Wissensschatz, sondern an vielen Stellen einfach auch ein gewaltiges Idiotenkino."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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