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Personalien Chef des Landesschulamtes darf trotz Gerichtsurteils nicht auf seinen Posten zurückkehren

Archivmeldung vom 14.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der frühere Chef des Landesschulamtes Torsten Klieme darf nicht auf seinen Posten zurückkehren, obwohl das Verwaltungsgericht Halle seine Ablösung formell und inhaltlich für unbegründet hält. Zwar darf Klieme vorerst zurück ans Landesschulamt, aber nur in untergeordneter Stellung. "Wir werden dort eine angemessene Position finden", sagte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) der MZ. Klieme wird nach Besoldungsgruppe A 16 (ab 5345 Euro monatlich) entlohnt. Als Behördenleiter wäre er auf B 3 (7500 Euro) aufgerückt.

Das hat Tullner am letzten Tag von Kliemes Probezeit verhindert. Ob er die Gerichtsentscheidung akzeptiert, will Tullner nun prüfen - ohne Hektik. 14 Tage Zeit habe das Ministerium dafür. Er habe hohen Respekt vor richterlichen Beschlüssen. "Aber natürlich darf man die Dinge rechtlich auch anders bewerten."

Die SPD macht bereits Druck zugunsten von Klieme, der selbst Sozialdemokrat ist. "Ich wünsche mir, dass der Minister Herrn Kliemes bildungspolitischen Sachverstand nutzt und ihn wieder in sein altes Amt einsetzt", sagte Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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