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Bundesregierung schränkt Weitergabe von Geheimdienstdaten an US-Behörden ein

Archivmeldung vom 16.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Weitergabe von Geheimdiensterkenntnissen an die Amerikaner im Kampf gegen den Terrorismus eingeschränkt. Die restriktivere Praxis ist das Ergebnis des Todes des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E., der Anfang Oktober vergangenen Jahres in Pakistan durch eine amerikanische Rakete starb, wie der "Spiegel" meldet. Daraufhin untersagte das Bundesinnenministerium per Erlass die Weitergabe von Informationen, die zur Lokalisierung von deutschen Staatsbürgern führen können. Hinweise, die in die Fahndungslisten der Amerikaner einfließen, sollen mit dem Zusatz versehen werden, dass sie nur zu Festnahmezwecken, nicht zur Tötung verwandt werden dürfen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz versieht seine Übermittlungen mit der Einschränkung, sie seien nur zur Gefahrenabwehr oder nur im nachrichtendienstlichen Bereich verwendbar. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die CIA oder das amerikanische Militär deutsche Angaben für Luftschläge her - anziehen. Der deutsche Staatsbürger Bünyamin E. war am 4. Oktober 2010 in der pakistanischen Stadt Mir Ali bei einem Drohnenangriff ums Leben gekommen, der einem hochrangigen Taliban-Kommandeur galt.

Nach E.s Abreise aus Wuppertal im Sommer 2010 hatte der Verfassungsschutz diverse Informationen über den jungen Mann übermittelt, unter anderem dessen Handy-Nummer, die Handy-Nummer einer Kontaktperson in der Türkei sowie die Adresse eines Cafés in Pakistan. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach der US-Attacke in einem Gutachten die verfassungsrechtliche Grundlage zur Übermittlung von Informationen an die Amerikaner prüfen lassen. Derzeit untersucht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen für E.s Tod einleiten soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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