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Verfassungsrechtler für Vier-Wochen-Frist bei Regierungsbildung im Bund

Archivmeldung vom 16.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)
Vertrag, Vereinbarung und Unterzeichnung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis hat sich für eine Vier-Wochen-Frist bei der Regierungsbildung auch im Bund ausgesprochen. "Das Beispiel Bayern zeigt, dass es möglich ist", sagte Battis der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Bundestag solle die Einführung einer solchen Regel prüfen. Erforderlich sei dafür eine Grundgesetzänderung, die das Parlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen müsste. "Ob sich die Parteien allerdings mehrheitlich auf eine solche Regelung einlassen, ist fraglich", sagte Battis. Die Bildung einer Regierung sei eine äußerst komplexe Aufgabe.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), hatte zuvor eine Debatte über eine zeitliche Begrenzung für Koalitionsverhandlungen auch im Bund befürwortet. Es habe die Menschen irritiert, "warum man wochenlang über unterschiedliche Variationen streiten muss", sagte er mit Blick auf die später geplatzten langen Sondierungen und Koalitionsverhandlungen über ein Jamaika-Bündnis nach der Bundestagswahl. Er habe "viel Sympathie für eine vorgegebene zeitliche Befristung". Ob das auf Bundesebene so schnell gehe wie in Bayern, wo der Ministerpräsident nach vier Wochen gewählt werden muss, bezweifelte aber auch Grosse-Brömer. Im Bund seien solche Verhandlungen komplizierter. Beispielsweise verging zwischen der Bundestagswahl im September 2017 und der Regierungsbildung im März 2018 rund ein halbes Jahr.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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