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Thüringer Landesregierung will im Bundesrat gegen Aufnahme der Maghreb-Staaten in Liste "sicherer Herkunftsländer stimmen

Archivmeldung vom 21.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Staaten des Maghreb (im weiteren Sinne)
Die Staaten des Maghreb (im weiteren Sinne)

Von commonswiki , Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1625616

Bodo Ramelow (Die LINKE), Ministerpräsident von Thüringen, hatte am Dienstag für Irritationen in seiner Partei gesorgt. "Bild" hatte ihn unter anderem mit der Aussage zitiert, er sei im Bundesrat "grundsätzlich bereit, über die Aufnahme" von Tunesien, Algerien und Marokko (Maghreb-Staaten) in die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsländer zu verhandeln.

Am Mittwoch erklärte dazu Günter Kolodziej, Sprecher der Erfurter Staatskanzlei, gegenüber dem "neuen deutschland": "Ein Antrag auf Aufnahme der Maghreb Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsländer liegt im Bundesrat nicht vor. Dessen ungeachtet hat die Landesregierung Thüringens in der Vergangenheit entsprechenden Anträgen stets die Zustimmung verweigert und wird das auch in Zukunft nicht anders handhaben."

Auf die Frage von "nd", ob Ramelow, wie von Bild zitiert, der Auffassung sei, dass von den Asylverfahren oft "die Falschen" profitierten, nämlich diejenigen, die "kommen, um unser System auszunutzen", verwies Kolodziej auf eine Erklärung des Ministerpräsidenten, die diese am Dienstagabend auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Darin plädiert der LINKE-Politiker für ein "verlässliches Zweisäulensystem - aus Asylrecht und liberalen Einwanderungsregelungen". Wenn es ein solches gebe, werde das "Konzept der sicheren Herkunftsstaaten" obsolet. Dieses sei etabliert worden, "weil es bisher kein allgemeines, modernes Einwanderungsrecht gibt". Weiter betonte er, man müsse "verhandlungsbereit sein - ohne gleichwohl die Grundsätze unsere Rechtsstaats oder der Humanität zu zerstören". Eine Abschiebung in Tod oder Folter dürfe es nicht geben.

Quelle: neues deutschland (ots)

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