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Streit über Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Neonazi-Demos

Archivmeldung vom 26.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Neonazi-Demonstration am 2. April 2005 in München
Neonazi-Demonstration am 2. April 2005 in München

Foto: Rufus46
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit beißendem Spott hat der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, einen Angriff des CDU-Rechtspolitikers Siegfried Kauder pariert. Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag hatte Bertrams' Kritik am Bundesverfassungsgericht als "unfassbar und unverschämt" bezeichnet und gefordert, man solle Bertrams, der Ende Januar in Ruhestand geht, "noch für die restlichen Tage in die Wüste schicken".

Bertrams entgegnete im "Kölner Stadt-Anzeiger", er sei "immer wieder gern in der Wüste, wunderbare Gegend, kann ich nur empfehlen". Wie er gelesen habe, sei auch Kauder - politisch - in die Wüste geschickt worden. Sollte er ihm also an diesem Ort der Ruhe begegnen, so Bertrams weiter, würde er Kauder seine Kritik am Bundesverfassungsgericht "in puncto Neonazis gerne näher erläutern". Die Kontroverse entzündete sich daran, dass Bertrams die Haltung Karlsruhes zu Neonazi-Demos als zu lax kritisiert und in entsprechenden Urteilen eine Verharmlosung des Rechtsextremismus ausmacht. Das Bundesverfassungsgericht hob in der Vergangenheit mehrfach Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Münster auf, mit denen der von Bertrams geführte Senat Verbote von Neonazi-Demonstrationen zuvor bestätigt hatte. Kauder verteidigte die Karlsruher Rechtsprechung. Auch Neonazis müssten in einem Rechtsstaat Rechtsmittel in Anspruch nehmen können.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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