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Bundestag beschließt "Inflationsausgleich"

Archivmeldung vom 10.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Bei der Parlamentssitzung am Donnerstag stimmten 581 Abgeordnete namentlich für den Entwurf der Ampelkoalition, zudem gab es 35 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen. Die Unionsfraktion hatte im Vorfeld angekündigt, mit den Regierungsparteien stimmen zu wollen.

Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages vor, mit denen die Belastungen durch die hohe Inflation reduziert werden sollen. Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag im kommenden Jahr von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht werden. 2024 soll er dann weiter auf 11.604 Euro steigen. Mit diesem Schritt werde die "steuerliche Freistellung des Existenzminimums" der Steuerpflichtigen ab 2023 "gewährleistet", heißt es in dem Gesetz.

Darüber hinaus sollen zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs "nach rechts" verschoben werden. Dies gilt allerdings nicht für den Tarifeckwert, ab dem der sogenannte "Reichensteuersatz" beginnt. Das Gesetz sieht unterdessen auch eine Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 vor. Eltern sollen dann einheitlich jeden Monat 250 Euro pro Kind bekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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