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Maas legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor

Archivmeldung vom 12.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Neuregelung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Im Zentrum des Referentenentwurfs, der am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt wurde und der "Welt" vorliegt, steht die Verschärfung der Strafrechtsnormen zur Kinderpornografie. So wird die "unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von bloßstellenden Bildaufnahmen oder von Bildaufnahmen unbekleideter Personen, insbesondere von Kindern, auch außerhalb von Wohnungen oder geschützten Räumen" unter Strafe gestellt.

In Ergänzung zur Strafbarkeit von sogenannten "Posing"-Bildern, also Aufnahmen von nackten oder halbbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen, wird damit auch der Handel oder Tausch von allen anderen Nacktbildern verboten, die unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten entstanden sind.

Maas reagierte damit auch auf den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der angeblich von einer kanadischen Firma Fotos nackter Kinder bezogen haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover war eine Debatte über die lückenhafte Rechtslage beim Erwerb solcher Bilder entbrannt. Mit dem Gesetz wird außerdem die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern umgesetzt.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere Änderungen des Sexualstrafrechts. So soll eine neue Vorschrift geschaffen werden, die "kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen" verbietet. Außerdem wird die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert: Statt wie bisher ab dem 21. Lebensjahr des Opfers setzt die Verjährungsfrist künftig erst ab dem 30. Lebensjahr ein.

"Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Weiterhin wird das sogenannte Cybergrooming strafbar. Dabei geht es um pädophile Täter, die per Mail oder in Chatforen Kontakt zu Kindern aufnehmen. "Künftig werden alle Formen der modernen Kommunikation ausdrücklich erfasst", so der Entwurf. Schließlich soll der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen erweitert werden. Gerichte hatten Aushilfslehrer in der Vergangenheit von diesem Tatvorwurf freigesprochen, weil sie kein "Obhutsverhältnis" zu den Schülern unterhielten. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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