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Neue Grenzwertregelung für Diesel braucht mehr Zeit

Archivmeldung vom 23.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aufkleber Dieselherz. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD-Fraktion im Landtag BRB"
Aufkleber Dieselherz. Bild: "obs/AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag/AfD-Fraktion im Landtag BRB"

Die von der Koalition vereinbarte Änderung des sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung von Fahrverboten wird noch mehr Zeit beanspruchen. Wie die Düsseldorfer "Rheinische Post" aus Regierungskreisen erfuhr, wird die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuletzt am Sonntag geforderte Änderung nicht in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Den Angaben zufolge gab es zuletzt weiterhin unterschiedliche Auffassungen darüber, was mit den Änderungen einhergehen solle.

So drängt die zuständige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) seit Wochen auf ein Gesamtpaket, in dem auch klare Regelungen zu Hardware-Nachrüstungen an Dieselfahrzeugen enthalten sein sollen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich solchen Nachrüstungen gegenüber skeptisch. Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen Kommunen, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) je Kubikmeter Luft um höchstens zehn Mikrogramm überschreiten, künftig mehr Klarheit bei der Verhältnismäßigkeit bekommen und drohende Fahrverbote abwenden können.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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