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Union will Gebührenordnung für Bundesarchiv ändern

Archivmeldung vom 26.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Mathias Middelberg  (2020)
Mathias Middelberg (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Union hat eine Änderung der Gebührenordnung für das Bundesarchiv angeregt. "Es darf nicht sein, dass Holocaust-Opfer oder deren Angehörige, die Kopien der Dokumente über die Verfolgung ihrer Familien durch das NS-Regime erhalten wollen, dafür heute von deutschen Archiven zur Kasse gebeten werden", sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg der "Welt".

Man könne das Geschehene nicht wiedergutmachen, aber man sollte den Betroffenen für Informationen über die Mordtaten an ihren Familien nicht auch noch eine Rechnung stellen. Das Bundesarchiv hatte Middelbergs Büro mitgeteilt, dass in geschätzt 20 Fällen pro Jahr die Anfragen von Holocaust-Opfern und deren Angehörigen derart umfangreich sind, dass die Kopien kostenpflichtig bei einem externen Dienstleister bestellt werden müssen. Middelberg wandte sich an Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne), die für die Gebührenordnung des Bundesarchivs verantwortlich ist.

"Es ist nur eine geringe Anzahl an Beschwerden über die Kostenbelastung bei der Bereitstellung von Kopien bekannt", teilte Roth in der Antwort auf eine Schriftliche Frage der Unionsfraktion mit. Eine Gebührenbefreiung würde voraussichtlich zu deutlich umfangreicheren Kopienbestellungen führen und die Kapazitäten des Bundesarchivs überfordern, so Roth weiter. "Vor diesem Hintergrund werden die derzeit geltenden Regelungen als ausreichend angesehen." Unionsfraktionsvize Middelberg enttäuscht diese Antwort: "Von der zuständigen Kulturstaatsministerin, die bisher eher eingeschränkt für ihr Fingerspitzengefühl beim Thema Antisemitismus aufgefallen ist, hätte ich erwartet, dass sie meine einschlägige Frage sensibler beantwortet." Stattdessen verteidige Roth eine Verwaltungsregelung, "die die besondere Betroffenheit solcher Archivnutzer nur unzureichend berücksichtigt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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