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NRW-Großstädte prüfen Verfassungsbeschwerde gegen Gemeindefinanzierung

Archivmeldung vom 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Werden die Großstädte in NRW durch das geplante Gemeindefinanzierungsgesetz gegenüber den kleineren Gemeinden benachteiligt? Der Städtetag NRW beklagt eine "Ungleichbehandlung" und kündigt jetzt harten Protest an: Mehrere Städte prüften eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, das am Mittwoch vom Landtag beschlossen werden soll, erklärte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Es sei zwar gut, so Dedy, dass das Land NRW das Gemeindefinanzierungsgesetz mit mehr Mitteln ausgestattet habe, denn die Städte benötigten jeden Cent für Klimaanpassung, Erneuerung der Innenstädte, Verkehr, Integration, Kultur und für die Bewältigung der Pandemie-Folgen. Aber das Land stelle dieses Geld nur als Kredit bereit und erzeuge damit "die Schulden von morgen".

Nicht akzeptabel sei zudem, dass das Land erstmals bei seinen Zuweisungen zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden unterscheiden wolle. Die kreisfreien Städte würden damit viel weniger Geld vom Land bekommen. "Wenn das Land diesen Weg tatsächlich geht, werden die Städte das nicht hinnehmen. Diese unfaire Regelung muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Darin sind sich die Stadtspitzen parteiübergreifend einig. Die Städte werden sich dagegen zur Wehr setzen und das Gemeindefinanzierungsgesetz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen", drohte Dedy im Gespräch mit der WAZ.

Die kreisfreien Städte würden nach den Berechnungen des Städtetages NRW um 109 Millionen Euro benachteiligt. Dieses Geld stünde dann nicht mehr für Investitionen in Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder und Bibliotheken zur Verfügung. "Das ist unfair und rechtswidrig", so der Städtetag.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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