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Renner: Rundfunkbeiträge-Urteil mit unglaublicher Chuzpe

Archivmeldung vom 19.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin E. Renner (2018)
Martin E. Renner (2018)

Bild: AfD Deutschland

Das einzige Land, in dem der Staat Menschen für ein Angebot zahlungspflichtig macht, auch wenn sie es weder annehmen wollen noch können. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten „Rundfunkbeiträgen“ kommentiert der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin E. Renner: „Man fragt sich nur noch kopfschüttelnd, woher das Bundesverfassungsgericht die Chuzpe für ein solches Urteil nimmt?“

Renner weiter: „Das Gericht hat es tatsächlich fertiggebracht, den Steuercharakter der sogenannten ‚Rundfunkbeiträge‘ zu verneinen und gleichzeitig von einem ‚Angebot‘ der öffentlich-rechtlichen Sender zu sprechen, das aufgrund staatsrechtlicher Verträge und Begleitgesetze von jedem auch nur potenziellen Nutzer zu bezahlen sei. Dabei komme es nicht einmal mehr darauf an, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder ein Nutzungswille bestehe. Allein das ‚Innehaben von Wohnungen‘ begründe die Beitragspflicht, da ‚Rundfunk typischerweise dort‘ genutzt wird.“

„Damit ist Deutschland nun wohl das einzige Land der Welt, in dem der Staat Menschen für ein Angebot zahlungspflichtig macht, auch wenn sie es weder annehmen wollen noch können. Mit der gleichen Logik könne man auch Passanten zur Zahlung von Beförderungsentgelten verpflichten, weil Straßenland ‚typischerweise‘ von Bussen genutzt wird.“

„Dieses Urteil wird Wellen schlagen, die auf das Bundesverfassungsgericht zurückschlagen. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dagegen wird es nicht aus seiner Legitimationskrise retten. Jetzt wird der Druck zunehmen, den Verpflichteten im Gegenzug echte demokratische Mitwirkungsrechte in den Anstalten einzuräumen – etwa indem wie bei den Sozialwahlen auch Rundfunkräte allgemein gewählt werden.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, der für die AfD-Fraktion bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe anwesend war bemerkt: „Wir waren als einzige Bundestagsfraktion heute in Karlsruhe vor Ort. Das spricht Bände. Die Altparteien haben natürlich kein Interesse an einer Änderung des Systems von Bevormundung und Zwangsgebührenfinanzierung. Rechtlich ist die Schlacht zwar geschlagen – Karlsruhe locuta causa finita – politisch aber geht der Kampf dagegen unvermindert weiter.“

Quelle: AfD Deutschland

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