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Landratsamt verhängt Versammlungsverbot für Heidenau

Archivmeldung vom 28.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Caruso Pinguin, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat für das Wochenende alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Stadtgebiet von Heidenau untersagt. Das Verbote gilt von Freitag, 14 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr. Anlass sei das Vorliegen eines "polizeilichen Notstandes", teilte die Behörde mit.

Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte seien derzeit nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden. Demzufolge sei es nicht ausgeschlossen, dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme. Leben und Gesundheit von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen, Unbeteiligter aber von Polizei- und Ordnungskräften könne sonst nicht garantiert werden.

Angesichts der zurückliegenden Konfrontationen von Asylgegnern und –befürwortern vor Erstaufnahmeeinrichtungen wie auch des gegenwärtigen Demonstrationsgeschehens vor der Erstaufnahmeeinrichtung am vergangenen Wochenende in Heidenau sah das Landratsamt nach eigenen Angaben "keine andere Möglichkeit als die Verfügung eines Versammlungsverbots für das Stadtgebiet Heidenau".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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