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Streit um Verschärfung des Glücksspiel-Gesetzes in Rheinland-Pfalz setzt sich fort

Archivmeldung vom 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Plenarsitzung Landtag Rheinland-Pfalz
Plenarsitzung Landtag Rheinland-Pfalz

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In einer Anhörung des Innenausschusses des Landtags von Rheinland-Pfalz am Mittwoch, dem 13. Januar, ist der Entwurf zur Verschärfung des Landesglücksspielgesetzes(LGlüG) debattiert worden.

Um den Jugendschutz zu erhöhen, sieht das neue „Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG)“ die Einrichtung eines Mindestabstands von 500 Metern zwischen Spielhallen und Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht“ werden, vor. Der Mindestabstand ist dem Entwurf zufolge auch zwischen einzelnen Spielhallen einzuhalten.

Gemäß dem Landesglücksspielgesetz für Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2012 gilt der Mindestabstand für alle neu gegründeten Spielhallen bereits seit dem Jahre 2012. Mit der bevorstehenden Neuerung, die am 01. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, würden aktuell geltende Übergangsregelungen für solche Spielhallen, die bereits vor Juli 2012 bestanden haben, zum 30. Juni 2021 beendet.

Städtetag: Die Hälfte der Spielhallen von Schließung bedroht

Die geplante Regelung hätte die Schließung einer Vielzahl von Spielhallen des Bundeslandes zur Folge, so der geschäftsführende Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetages, Michael Mätzig. Rund die Hälfte der Spielhallen in Rheinland-Pfalzstünde damit vor dem Aus. Mindestens 2.000 Arbeitsplätze würden in der Konsequenz verloren gehen, so der Betriebsratsvorsitzende von Löwen Entertainment Ralf Schäfer-Roye.

In der Folge würden die Kommunen jährliche Steuereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich verlieren. Viele Innenstädte seien ohnehin bereits von hohem Leerstand betroffen. Die zusätzliche Schließung von Gewerbe würde die Situation noch verschärfen. Die Auswirkungen der Corona-Krise hätten die Lage bereits zugespitzt, so Mätzig.

Eine weitere Folge der Gesetzesänderung könnte auch Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungendirekt betreffen, so Mätzig. Befänden sich in zentrumsnahen Stadtteilen bereits konzessionierte Spielhallen, werde der Zugang zu umliegenden Immobilien beispielsweise für Kita- und Jugendclub-Betreiber erschwert.

Casino Spiele von Online-Anbietern sind unterdessen nicht von der geplanten Gesetzesänderung betroffen. Online-Glücksspielbetreiber würden durch die entstehende Angebotslücke voraussichtlich profitieren. Es sei zu erwarten, dass Spielhallen-Kunden dann vermehrt ins Internet umsteigen, so Schäfer-Roye.

Briefaktion und Petition gegen Gesetzes-Novelle

Anfang Januar hatte sich die Automatenbranche in Rheinland-Pfalz mit einer Online-Petition gegen die Pläne gewendet. Unter dem Slogan „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Arbeit klaut!“ hatte der Vorsitzende des Automatenverbands Rheinland-Pfalz, Wolfgang Götz, zum Protest gegen den Gesetzesentwurf aufgerufen.

Im Petitionstext fordert der Verband die Landesregierung unter anderem dazu auf, „ein modernes Landesglücksspielgesetz zu verabschieden“, das „unter Wahrung eines angemessenen gesellschaftlichen und sozialen Ausgleichs Arbeitsplätze und berufliche Existenzen von tausenden Rheinland-Pfälzischen Familien rettet.“ Mehr als 3.500 Unterstützende haben die Petition bereits unterzeichnet.

Bereits im Dezember hatte der Automatenverband Rheinland-Pfalz vor den katastrophalen Folgen der geplanten Gesetzesneuerung gewarnt. Götz hatte die Mitglieder in dem Zusammenhang dazu aufgefordert, gegen die Änderung zu protestieren und dazu eingeladen, sich in Formeiner Briefaktion an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Regierungsfraktionen, die Abgeordneten der Wahlkreise und den Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, zu wenden.

Städtetag-Direktor Mätzig sagte auf der Anhörung, dass es sich bei dem Entwurf um eine weitreichende Änderung des Glücksspielgesetzes handle, für deren Erörterung nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden sei. Er spreche sich daher für eine Verschiebung der Änderung bis mindestens Ende 2022 aus. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Proteste aus der Branche in der rheinland-pfälzischen Politik Gehör finden werden.

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