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Deutsche Polizeigewerkschaft will zentrale Zuständigkeit des BKA für islamistische Gefährder

Archivmeldung vom 16.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden

Foto: Wo st 01
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert als Lehre aus dem Fall des Terroristen Anis Amri, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig zentral für alle islamistischen Gefährder zuständig wird. Darunter verstehen die Behörden potenzielle Terroristen, denen sie jederzeit Anschläge zutrauen.

"Wir brauchen endlich eine zentrale Zuständigkeit, wenn es um terroristische Bedrohungen geht", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt der "Welt am Sonntag". "Sobald jemand als Gefährder eingestuft wird, sollte das BKA als bundesweit agierende Ermittlungsbehörde die Federführung übernehmen." Bundesweit gibt es laut BKA derzeit 705 islamistische Gefährder, für die bisher in erster Linie die 16 Bundesländer zuständig sind. Genau das sieht Wendt als Problem an: "Die unklare Verantwortlichkeit aufgrund föderaler Strukturen hat den Fall Amri erst möglich gemacht."

Auch der CDU-Innenexperte Armin Schuster sagte der "Welt am Sonntag": "Der Bund braucht bei der Terrorismusbekämpfung die zentrale Federführung im BKA." Als ersten Schritt verlangt er, die Rolle sowie die Befugnisse von Bundesanwaltschaft und BKA im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zu stärken. "Im GTAZ sollten die Behörden nicht nur Informationen austauschen. Ein ständiger Führungsstab muss in Zukunft die Bewertung von Gefährdern, Fahndungen, Observationen und Festnahmen zentral steuern", so Schuster. Dem Vernehmen nach unterstützt Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Forderung. Ein Sonderermittler in Berlin hat in einem Bericht zum Fall Amri, der kürzlich veröffentlicht wurde, zahlreiche behördliche Pannen festgestellt. Amri hatte am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz mit einem gekaperten Lkw einen Anschlag verübt.

Hintergrund

Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Zur Sicherheit der Bevölkerung wird dieser Personengruppe das demokratische Grundrecht der Unschuldsvermutung genommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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