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De Maizière mahnt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung an

Archivmeldung vom 07.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) rechnet nach dem für kommende Woche erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung zügig mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

"Ich erwarte, dass aufgrund unserer Verabredung der Gesetzesentwurf zügig vorgelegt wird", sagte de Maizière dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". "Union und SPD sind sich einig: Wir brauchen die zeitlich begrenzte Speicherung von Verbindungsdaten für die Bekämpfung schwerster Verbrechen."

Maas hatte Anfang des Jahres im Gespräch mit dem Magazin angekündigt, keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen zu wollen, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt habe, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletze oder nicht. Außerdem zeigte er sich damals "sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist".

Nachdem im Dezember ein Gutachten des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón veröffentlicht worden war, in dem es hieß, dass die EU-Richtlinie zur Speicherung womöglich gegen die Grundrechte verstößt, wird das EuGH-Urteil mit Spannung erwartet. Die EuGH-Richter orientieren sich in ihren Urteilen häufig an den Gutachten der Generalanwälte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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