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AfD: AfD-Abgeordnete müssen uneingeschränkt in Richterdienst zurückkehren dürfen

Archivmeldung vom 30.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tino Chrupalla und Roman Reusch (2022) Bild: AfD Deutschland
Tino Chrupalla und Roman Reusch (2022) Bild: AfD Deutschland

Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann sollte nach dem Willen der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) in den Ruhestand versetzt werden. Das Berliner Dienstgericht für Richterschaft wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurück. Malsack-Winkemann arbeitet wieder als Richterin.

Dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ist zurzeit lediglich die Amtsausführung untersagt. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) will verhindern, dass Jens Maier in das Richteramt zurückkehrt. Am Donnerstag, 1. Dezember 2022, verhandelt das Richterdienstgericht in Leipzig, ob Maier in seinen Beruf als Richter zurückkehren darf.

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes und ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, kommentieren die ähnlich gelagerten Fälle wie folgt:

AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla: „So mancher linke oder grüne Justizminister erträgt eine frei geäußerte Meinung anderer wohl nur dann, wenn sie von der ‚richtigen‘ Seite kommt. Wie sonst sollte man es einordnen, wenn links-grüne Justizminister wie Kreck und Meier die ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Malsack-Winkemann und Maier daran hindern wollen, nach der Ausübung ihres Mandats wieder in ihren alten Beruf als Richter zurückkehren zu dürfen? Zumindest im Fall unserer ehemaligen Abgeordneten Malsack-Winkemann scheiterte die Justizsenatorin Kreck krachend vor dem Richterdienstgericht. Sicherlich haben die recht, die einfordern, dass Richter sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so verhalten sollen, sodass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Doch selbst Justizminister und -senatoren wie Meier und Kreck dürfen die Messlatte für AfD-Abgeordnete bzw. für Richter, die nach ihrem Mandat ihren Dienst wieder aufnehmen wollen, nicht höher legen, als es das Grundgesetz im Artikel 11 festlegt: Jede Person, auch ein Richter, hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.“

Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes und ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, ergänzt: „Eine Versetzung in den Ruhestand sei nur möglich, erklärten die Dienstrichter im Fall Malsack-Winkemann, ‚um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden‘. Diese liege bei Malsack-Winkemann jedoch nicht vor. Die Glaubwürdigkeit von Birgit Malsack-Winkemann sei sehr wohl gegeben, begründete das Richtergericht sein Urteil. Zudem sind Malsack-Winkemanns Reden im Bundestag frei und dürfen zu keinen dienstlichen Sanktionen führen. Dieselbe Glaubwürdigkeit und Dienstbeflissenheit attestiere ich unserem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier. Daher appelliere ich an das sächsische Richterdienstgericht, wie das Berliner Dienstgericht unbenommen von politischen Einflüssen über den Verbleib von Jens Maier als Richter zu entscheiden.“

Quelle: AfD Deutschland

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