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Seehofer entscheidet: BKA weiter für Personenschutz zuständig

Archivmeldung vom 03.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer (2016)
Horst Seehofer (2016)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mit einem Federstrich hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mehrjährige Planungen zur Neuordnung des Personenschutzes für Politiker und gefährdete Menschen über den Haufen geworfen. Die Verantwortlichkeit für die sogenannte Sicherungsgruppe verbleibe im Bundeskriminalamt (BKA), erklärte der Minister unlängst bei einem Besuch dort. Der "Spiegel" berichtet darüber.

Sein Vorgänger hatte sich dafür eingesetzt, diese Verantwortlichkeit der Bundespolizei zu übertragen, die etwa die Hälfte der staatlichen Leibwächter stellt und auch für den Schutz deutscher Einrichtungen im Ausland zuständig ist. Das BKA hatte indes in einem Schreiben an das Ministerium argumentiert, dass der Personenschutz sich nicht auf die physische Präsenz des Schutzpersonals reduziere, sondern eine Reihe von Staatsschutz-Komponenten enthalte, für die das BKA ohnehin zuständig sei. Eine endgültige Entscheidung war aber noch nicht gefallen und wurde von Seehofer bei dem Besuch spo ntan auf Nachfrage getroffen: Der Personenschutz soll nach seinen Vorstellungen künftig ausschließlich vom BKA übernommen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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