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Novelle für das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht

Archivmeldung vom 22.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nicole Hoffmeister-Kraut (2019)
Nicole Hoffmeister-Kraut (2019)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als "tragfähige Lösung für alle beteiligten Akteure" bewertet die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) das von ihr reformierte Bildungszeitgesetz. "Davon profitieren die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite gleichermaßen", sagte sie der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten".

Das Landeskabinett hat den Referentenentwurf des geänderten Gesetzes, der den Zeitungen vorliegt, am Dienstag für die Verbandsanhörung freigegeben. Das 2015 von der damaligen grün-roten Landesregierung realisierte Bildungszeitgesetz war von Anfang an insbesondere wegen der Freistellung für politische Bildungsmaßnahmen hochumstritten. Gegen den Widerstand von Gewerkschaften und Oppositionsparteien nahm Hoffmeister-Kraut nach dem Regierungswechsel im Jahr 2016 eine grundlegende Novellierung in Angriff und ließ eine Evaluierung durchführen. Im Oktober 2019 vollzog sie jedoch einen Kurswechsel und verzichtete gegen den Protest der Arbeitgeber Baden-Württemberg auf eine vollständige Revision.

Mit der nun vorliegenden Novellierung will sie "die positive Wirkung der Bildungszeit stärken". Deren Grundpfeiler - wie der Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr für berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung sowie die Qualifikation zur Ausübung des Ehrenamts - würden weiterhin gelten. "Wir wollen die Umsetzung vereinfachen und das betriebliche Konfliktpotenzial bei der Bildungszeit durch eine Schiedsstelle, die bei Streitfällen über die Bildungszeitfähigkeit einer Maßnahme angerufen werden, verringern", sagte Hoffmeister-Kraut. Zudem soll es eine Berücksichtigung von Teilzeitkräften im Berechnungsverfahren geben, um Kleinstbetriebe zu entlasten.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)


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