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Bundestagsfraktionen wollen Wahlrechtsreform bis Ostern angehen

Archivmeldung vom 21.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Bis Ostern wollen die Bundestagsparteien klären, ob sie sich auf eine Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Größe des Bundestages verständigen können. Die sechs Fraktionen haben dafür nach Gesprächen mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) Beauftragte berufen. Das bestätigte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Um Spekulationen zu verhindern, dass die Überlegungen mit aktuellen Wahlergebnissen wie den Erfolgen der AfD zu tun haben könnten, soll die Reform erst zur übernächsten Wahlperiode greifen.

"Wenn man beim Wahlrecht etwas ändern will, dann muss das zügig am Beginn einer Legislaturperiode über die Bühne gehen", sagte Bartsch. "Ich begrüße den Vorschlag des Bundestagspräsidenten, dass Beschlüsse zur Vermeidung aller Missverständnisse erst zur übernächsten Legislaturperiode in Kraft treten sollten. Wir müssen bei jeder Neuregelung gewährleisten, dass die Wahlkreise so bleiben, dass die Abgeordneten noch die Chance haben, den Kontakt mit den Bürgern zu erhalten."

Mit 709 Abgeordneten, darunter 111 Ausgleichsmandate und 299 Wahlkreisabgeordnete, gehören dem jetzigen Bundestag so viele Parlamentarier wie noch in der Geschichte der Bundesrepublik an. Da sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Mehrheit im Parlament aus dem Zweitstimmenergebnis ergeben müsse, steht bei der Frage der Größe des Bundestages immer die Frage des Verhältnisses zwischen Direktmandaten und Listenmandaten zur Disposition.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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