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CDU will Klagerecht von Umweltverbänden einschränken

Archivmeldung vom 16.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die CDU will das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken, um schnelleres Planen und Bauen von Infrastrukturprojekten zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag, der unter anderem von vier Landesverbänden für den Bundesparteitag am 22. und 23. November in Leipzig initiiert wurde, habe die Antragskommission zur Annahme empfohlen: Das geht aus dem Antragsbuch für das Delegiertentreffen hervor, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

"Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war", heißt es in dem Antrag. Ansonsten werde das Verbandsklagerecht "pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt". Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken und nicht mehr auf Basis von wirtschaftlichen Bedenken erfolgen können, heißt es in dem Antrag weiter.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Deutschland zögen sich oft über Jahre hin und seien ein "massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und Infrastrukturen". Dies sei "aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand", heißt es in dem Antrag für den CDU-Parteitag, über den das "Handelsblatt" berichtet. Einer der Gründe liegt in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele für lange Verfahren würden in dem Antrag die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen genannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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