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Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab

Archivmeldung vom 31.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)
ALG-II (Hartz IV): An den Positionen ist klar zu erkennen, daß Bildung und Gesundheit an allerletzte Stelle des staatlichen Interesses gegenüber Arbeitslosen steht (Symbolbild)

Bild: Hartz-IV.org / Eigenes Werk

Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor.

Strompauschale im Durchschnitt 22 Prozent zu niedrig bemessen

Zum 1. Januar 2021 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um mindestens 7 Euro auf 439 Euro* pro Monat steigen. Die zugrundeliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,75 Euro monatlich den Regelsatz um 38 Prozent.

In Schleswig-Holstein fehlen bis zu 197 Euro pro Jahr

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Schleswig-Holstein müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 51,75 Euro für Strom aufwenden und damit knapp 47 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 197 Euro. In Hamburg belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,33 Euro (+ 45 Prozent), in Baden-Württemberg auf 49,92 Euro (+ 41 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier rund 25 Prozent.

Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich

Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich aber auf mehr als 20 Euro.

Fehlbetrag wird von Jahr zu Jahr größer

Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr wird sich der Fehlbetrag auf durchschnittlich 161 Euro in der Grundversorgung belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 27 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 439 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 61 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 78 Prozent.

Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.

"Die staatliche Unterstützung für die Stromkosten deckt nicht das Existenzminimum. So lange sich dieser Sachverhalt nicht ändert, sollten Betroffene versuchen, die Stromrechnung mit einem möglichst günstigen Stromtarif niedrig zu halten", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Methodik

Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Pauschale der Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher wird im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgesetzt.

* Die jährliche Fortschreibung der Lohn- und Preisentwicklung, die ebenfalls im Hartz-IV-Satz berücksichtigt wird, steht noch aus. Der Satz ist daher vorläufig.

Bundesland-Übersicht: http://ots.de/rPx1VU

Quelle: Verivox GmbH (ots)

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