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Verbraucherschutzministerium hinterfragt Vorkassepraxis bei Flügen

Archivmeldung vom 02.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Flugticket, Reisepaß (Symbolbild)
Flugticket, Reisepaß (Symbolbild)

Bild: Königreich Deutschland / Eigenes Werk

Das Bundesverbraucherschutzministerium droht, die Vorkassepraxis bei Flugbuchungen überprüfen zu wollen. Das teilte eine Sprecherin der "Welt am Sonntag" mit. "Bei der Vorkassepraxis haben Fluggäste ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen oder Insolvenzen von Fluggesellschaften kommt", heißt es.

Im Zuge Tausender Flugverspätungen und Stornierungen in den Sommermonaten appellierte das Haus von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) an die Flugunternehmen, ihrer "gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv" nachzukommen. "Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen", so die Sprecherin weiter.

Bei Flugbuchungen müssen Verbraucher die Kosten für Tickets in der Regel im Voraus bezahlen. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass Rückzahlungen bei ersatzlos abgesagten Flügen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen. Diese Frist beginnt, sobald die Zahlungsaufforderung des betroffenen Kunden bei der Fluggesellschaft eingeht. Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. Sie warfen den Fluggesellschaften zuletzt während der Corona-Pandemie vor, Kosten für abgesagte Flüge teils erst Monate später zurückgezahlt zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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