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Cyber-Kriminologe fordert Ausweitung des NetzDG auf Online-Games

Archivmeldung vom 11.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zwei junge Männer spielen Computerspiele (Symbolbild)
Zwei junge Männer spielen Computerspiele (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Cyber-Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger geht davon aus, dass die Tat des Attentäters von Halle durch Online-Spiele inspiriert wurde und er sie wie ein solches Spiel inszeniert hat. "Das bedeutet aber nicht, dass Stephan B. kein Rechtsextremist ist", sagte Rüdiger, der als Dozent am Institut für Polizeiwissenschaft der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg arbeitet, der "Welt am Sonntag".

Im Gegenteil weise er seit Jahren darauf hin, wie wichtig für die rechtsextreme Szene Online-Spiele geworden seien. In ihnen tausche man sich in spielerischer Umgebung über Chat-Funktionen aus. Sie dienten auch als Rekrutierungsplattformen für Kinder und Jugendliche. "Nur werden diese Risiken von Online-Games kaum gesellschaftlich thematisiert", kritisierte der Cyber-Kriminologe. In das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurden Online-Games, anders als ursprünglich geplant, nicht aufgenommen. Das NetzDG verpflichtet große Social-Media-Plattformen wie Twitter, Facebook oder Youtube, von Usern gemeldete Straftaten zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. "Bei den meisten Online-Games gibt es nicht einmal eine Meldefunktion", sagte Rüdiger. Er forderte, bei der geplanten Überarbeitung des NetzDG dieses endlich auch auf Online-Spiele auszuweiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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