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Piraten Niedersachsen: Section Control und warum das NPOG jeden betrifft

Archivmeldung vom 20.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Section-Control auf der B 37 bei Gföhl
Section-Control auf der B 37 bei Gföhl

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit dem heutigen Start des Testbetriebs der Geschwindigkeitsabschnittskontrolle auf der B6 bei Hannover, der so genannten Section Control, hat die Piratenpartei Deutschland angekündigt, Klage auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht Hannover einzureichen. [1] Weiterhin wird in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass am 14.01.19 aus dem Test- in den Regelbetrieb gewechselt werden soll. [2]

"Neben den rechtlichen Problematiken, die in der Klage angesprochen werden und aus deren Gründen auch wir Piraten Niedersachsen uns gegen die Einführung von Section Control ausgesprochen haben [3], ist hier ein weiterer Punkt interessant: Was geschieht mit den Bußgeldbescheiden, die ab dem 14.01.19 ausgestellt werden sollen?" fragt Thomas Ganskow, kommissarischer Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. "Wie Minister Pistorius klargestellt hat, bedarf es dazu einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die erst mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) geschaffen werden soll. Doch ob und wann das geschieht, steht in den Sternen. Dann sind die "schönen" Kameras nur teure Vogelscheuchen."

Nach Informationen aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages Niedersachsen braucht dieser noch bis in das Frühjahr 2019 hinein, um alle 109 Paragrafen des NPOG auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Und das ist erst der Anfang, denn dann müssen in Folge zwingend notwendige Änderungen am Gesetzestext vorgenommen werden.

"Schon jetzt, nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Überprüfung der ersten 29 Paragrafen und der Feststellung, dass dort in knapp 50 Fällen verfassungsrechtliche Probleme gesehen werden [4], ist doch klar, dass dieses Gesetz niemals so durch den Landtag kommen darf. Hinzu kommt, das der Juristische Dienst des Bundestages in dem ähnlich gelagerten Fall des Abgleichs aller Kennzeichen zur Umsetzung von Dieselverboten zum Schluss gekommen ist, dass dies nicht verfassungsrechtlich tragbar ist [5], sodass man schon auf die entsprechende Anmerkungen zum Punkt Section Control im NPOG gespannt sein kann," so Ganskow weiter.

"Bei den umfangreichen Änderungen, die da sowieso vorgenommen werden müssen, geht das nur mit einer kompletten Revision des Gesetzentwurfes. Wenn Herr Pistorius tatsächlich möchte, dass die Section Control verwertbare Ergebnisse bringt, dann sorgt er gefälligst dafür, dass das NPOG - und die Section Control - verfassungskonform sind und damit schnell über die Bühne gehen. Ansonsten wünsche ich den Verwaltungsgerichten schon viel Spaß mit den Einsprüchen der betroffenen Autofahrer. Bei wem die sich dann für die zusätzliche Arbeit bedanken können, ist klar. Und klar sein sollte nun auch, dass das NPOG tatsächlich jeden betrifft und eben nicht nur Gefährder oder gar Terroristen. Denn ist diese Art der Geschwindigkeitsmessung erst einmal über den Testbetrieb hinaus, ist klar, dass sie bundesweit eingesetzt wird. Auf jeder Landstraße, auf jeder geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn. Und niemand ist nirgends mehr unbeobachtet," ergänzt Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der Piraten Niedersachsen.

Datenbasis:

[1] http://ots.de/z8p8xi

[2] http://ots.de/yM7z8V

[3] http://ots.de/uhlPzZ

[4] http://ots.de/Pafhle

[5] http://ots.de/a50KFf

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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