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Künast: Generalstaatsanwalt soll Galgen-Entscheidung prüfen

Archivmeldung vom 06.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Renate Künast (2017)
Renate Künast (2017)

Von Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=62640921

Die bisherige Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), hat den sächsischen Generalstaatsanwalt aufgefordert, die Entscheidung der sächsischen Justiz, den Verkauf von Nachbildungen eines Galgens zu billigen, mit dem auf einer Pegida-Demonstration 2015 gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) gehetzt wurde, zu überprüfen.

"Staatsanwälte dürfen sich nicht durch abgrundtiefe Naivität zum Steigbügelhalter von Rechtsextremen machen lassen", sagte Künast der "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). "Ich fordere den Generalstaatsanwalt auf, den Vorgang sofort neu zu prüfen." Die Grünen-Politikerin sagte, der Verein "Heimattreu" sei durch den Versand rechtsextremistischer T-Shirts einschlägig bekannt. Darum sei zu fragen, "in welch tiefen Sand denn die Staatsanwaltschaft Chemnitz ihren Kopf versenkt" habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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