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Datenschützer für Nachbesserungen an neuem Infektionsschutzgesetz

Archivmeldung vom 18.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, fordert Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz. "Konkretisierungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Arbeitgeber im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sind wichtig", sagte Brink der "Welt".

Im Gesetzentwurf bleibe bislang unklar, ob der Beschäftigte seinen Gesundheitsnachweis nur vorzeigen müsse, oder ob der Arbeitgeber diese Angaben auch speichern dürfe oder - zu Zwecken der Dokumentation - sogar müsse. "Das wird in der Umsetzung für Konflikte sorgen, die durch klare Vorgaben des Gesetzgebers vermeidbar wären", sagte der Datenschützer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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