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Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma wird heute im Bundesrat unterzeichnet

Archivmeldung vom 14.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma wird heute im Bundesrat unterzeichnet /Bild: "obs/Zentralrat Deutscher Sinti und Roma/Reiner Zensen"
Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma wird heute im Bundesrat unterzeichnet /Bild: "obs/Zentralrat Deutscher Sinti und Roma/Reiner Zensen"

Heute wurde im Rahmen eines feierlichen Staatsaktes im Bundesrat anlässlich des jährlichen Gedenkens an den NS-Völkermord an den Sinti und Roma die "Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma" durch Bundesministerin Dr. Giffey für die Bundesregierung unterzeichnet. Zuvor hatten am 5. Dezember 2018 die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder während der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin die Vereinbarung gezeichnet.

Mit dieser Vereinbarung wurde der am 8. Dezember 2016 durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder verabschiedete Beschluss zum dauerhaften Erhalt der Grabstätten jetzt in eine bundeseinheitliche Regelung umgesetzt, die mit der heutigen Unterzeichnung in Kraft tritt. An der feierlichen Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung nahmen neben Bundesratspräsident Daniel Günther, Bundesministerin Dr. Giffey und dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, Vertreter der beiden großen Kirchen und des Städtetags, die Vorstände des Zentralrats und seiner Landesverbände sowie Überlebende des Holocaust teil.

"Nach den langen Verhandlungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit Bund, Ländern und Kommunen ist der heutige Tag für den Zentralrat und für die gesamte Minderheit ein historisches Datum. Mit dieser Vereinbarung werden die Grabstätten von Überlebenden des NS-Völkermords in den Kommunen und in den Städten als Familiengedächtnisstätten und als öffentliche Lernorte für die nachkommenden Generationen dauerhaft erhalten. Mit dem Erhalt der Grabstätten wird das ehrende Gedenken an unsere Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden sind, gewahrt und an das schlimme Schicksal unserer Minderheit im Holocaust erinnert", so der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, heute im Bundesrat. "Mein Dank gilt der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und insbesondere dem Deutschen Städtetag sowie den beiden großen Kirchen, die uns bei diesem wichtigen Anliegen geschlossen unterstützt haben. Besonderer Dank gilt Bundesministerin Giffey und den Mitarbeitern ihres Hauses, die die komplexen Verhandlungen zu diesem guten Ergebnis geführt haben", so Rose weiter.

Für die Familien der Sinti und Roma ist der dauerhafte Erhalt der Grabstätten als Familiengedächtnisstätten und als geschützte Gedenkorte von großer Bedeutung, auch weil es für die meisten ihrer im Nationalsozialismus ermordeten Angehörigen nirgendwo eine Grabstelle gibt. Gleichzeitig sind diese Grabstätten Plätze von historischer Bedeutung und, aufgrund ihrer besonderen Geschichte, öffentliche Lernorte vor allem dort, wo mit besonderen Grabinschriften und -tafeln auf das Schicksal der Bestatteten hingewiesen wird. Ihr Erhalt liegt insofern nicht nur im Interesse der betroffenen Familien, sondern ist ein grundlegender Beitrag für die politische Bildungsarbeit und die deutsche Erinnerungskultur. "Unsere Gräber sind die letzten Spuren derer, die die Schrecken des Holocaust überlebt haben. Sie sind die Zeugen des Völkermords an den Sinti und Roma und als solche ein Vermächtnis für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat", so der Zentralratsvorsitzende.

Die Kosten für den Erhalt der Gräber werden von Bund und den Ländern hälftig geteilt. Die administrative Umsetzung gewährleistet der Bund durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Quelle: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma (ots)

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